Behandlungspflege nach SGB V
Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch Ihren behandelnden Arzt verordnet werden.
Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren Pflegekräften beim Klienten zuhause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.
Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen ruckläufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.
Leistungen der Behandlungspflege:
- Medikamentenmanagement, Medikamente verabreichen & Medikamente stellen
- Wundversorgung & Verbandswechsel
- Blutdruck-, Puls- & Blutzuckermessung
- Injektionen
- An- & Ausziehen von Kompressionsstümpfen
- An- & Ablegen von Kompressionsverbänden
- Dekubitus Behandlung
- Stoma- & PEG Versorgung
- Katheterversorgung
Grundpflege nach SGB XI
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Behandlungspflege nach SGB V
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Verhinderungspflege
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Pflegeberatung nach §37.3 SGB V
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zusätzliche Leistungen
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