Grundpflege nach SGB XI
Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im Alter pflegebedürftig werden.
Grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme können nicht mehr allein gemeistert werden. Unsere Pflegekräfte sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen.
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Jeder Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad hat Anspruch auf Grundpflege.
Leistungen der Grundpflege:
- Körperpflege & Hygiene
- Betten & Lagern
- An- & Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
- Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit und der Ressourcen
- Unterstützung beim Toilettengang & Verwendung von Inkontinenzprodukten
- Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.
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