Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB V dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.
Im Rahmen der Beratung werden individuelle Bedürfnisse und Anliegen besprochen und Lösungen erarbeitet. Es soll Ihnen helfen den Pflegealltag besser zu bewältigen.
Je nach Pflegegrad ist ein Beratungsbesuch verpflichtend, z. B. ab Pflegestufe 2 alle 6 Monate und Pflegestufe 4 alle 3 Monate.